da sein … für die Teilhabe von Eltern mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben
Die Komplexhilfe ist eine ambulante Hilfeform und richtet sich an Eltern bzw. Elternteile mit einer seelischen Beeinträchtigung und ihre Kinder.
Unser Ziel ist es ein individuell passendes Familiensystem zu erarbeiten im Kontext der seelischen Beeinträchtigung der Eltern bzw. des Elternteils. Dabei gehen wir auf die aktuelle Lebenssituation der Familie ein und unterstützen diese in vielfältiger und passgenauer Weise. Dabei ist es uns wichtig, dass die seelische Erkrankung und der vorurteilsbewusste Umgang damit im Familiensystem bearbeitet wird. Wir haben die Bedarfe aller Familienmitglieder im Blick und beziehen diese in alle Prozesse der Hilfe ein.
Wir bieten
- individuelle Hilfe und Unterstützung
- Kontakt auf Augenhöhe
- lebenspraktische Begleitung und Unterstützung
- Unterstützung des familiären Zusammenlebens
- Hilfe bei der Erziehung des Kindes und Gewährleistung des Kindeswohls
- Förderung der Teilhabe
- Beratung in allen Lebenslagen
- Kooperation mit verschiedenen Netzwerken und Beratungsstellen
Gesetzliche Grundlagen
Die Komplexhilfe basiert auf den gesetzlichen Grundlagen:
- UN-Konvention: Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Eltern mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Kinder
Artikel 6 des Grundgesetzes: Recht auf Elternschaft
- § 1666 und § 1666 a BGB: Maßnahmen des Kinderschutzes und Priorität von öffentlichen Hilfen vor der Trennung von Eltern und Kind
- § 31 SGB VIII: Hilfen zur Erziehung und Sozialpädagogische Familienhilfe
- SGB IX, Teil 2: Eingliederungshilfe bei Eltern mit geistiger Behinderung
Kontakt
Robert Hacker
Leitung Ambulante Hilfen
T.: 0160 | 1417229
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