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NGD-Meldestelle für Hinweise

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem und eine interne Meldestelle einzurichten. Die DASI Berlin gGmbH ist Teil der NGD-Gruppe. Die Meldestelle wird durch unsere Muttergesellschaft bereitgestellt.

Die interne Meldestelle der NGD-Gruppe steht allen Mitarbeitenden sowie Personen, die im beruflichen Kontext mit der DASI Berlin gGmbH stehen – also zum Beispiel Beschäftigten, Teilnehmenden und Adressat*innen sowie externen Dienstleistern – zur Verfügung.

Die Meldestelle ist für vertrauliche Hinweise in Bezug auf die DASI Berlin gGmbH bzw. der NGD-Gruppe oder eine Person, die in der DASI Berlin/NGD-Gruppe arbeitet, da. Ein Hinweis muss sich auf den Verdacht einer Straftat oder einen bußgeldbewehrten Regelverstoß beziehen, sofern dieser Leib, Leben, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane betrifft.

Natürlich stehen Ihnen auch nach wie vor alle üblichen Wege für Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Anregungen zur Verfügung. Sie können uns dafür über unser DASI-Kontaktformular erreichen.

Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, dann steht Ihnen der folgende Meldeweg über die NGD-Meldestelle zur Verfügung:

Klicken Sie bitte hier, um einen Hinweis bei der NGD-Meldestelle abzugeben.

Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt. Wenn Sie bei Ihrer Meldung anonym bleiben möchten, bitten wir Sie, keine Daten anzugeben oder Dokumente hochzuladen, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Zudem empfehlen wir die Verwendung sicherer und - nach Möglichkeit - privater Endgeräte. Es können hier sowohl schriftliche als auch Sprachnachrichten hinterlassen werden.

Hinweise gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Auf Grundlage unserer in der Grundsatzerklärung verankerten christlich-diakonischen Werte begrüßen wir ausdrücklich den mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezweckten Schutz der Menschenrechte und der Umwelt.
Unser Hinweisgeberschutzsystem ist zugleich als Beschwerdeverfahren nach Maßgabe von § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) ausgestaltet. Bei Verstößen ermöglichen wir unseren Mitarbeitenden, den Mitarbeitenden unserer Lieferanten und betroffenen Dritten einen barrierefreien Zugang zu unserer internen Meldestelle. Wir gewährleisten eine faire und auf Wunsch auch anonyme Hinweis- bzw. Beschwerdebearbeitung.
Im Leitfaden „Verfahrensordnung finden Sie weitere Informationen.